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EineWeltHaus aktuell

Rechtswidriger Polizeieinsatz im EineWeltHaus

am 19.07.06 bei der Veranstaltung
"Im Blickpunkt: Was tun gegen Rechts? - Opfer stärken - Tätern Grenzen setzen"

Auszug aus der Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, 10. Senat, vom 15. Juli 2008, in der Verwaltungsstreitsache Michael Backmund (Veranstalter) gegen Freistaat Bayern:

(...) Im vorliegenden Fall greift die Anwesenheit der Polizeibeamten vielmehr in die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit des Klägers ein, ohne dass das Versammlungsgesetz dafür eine Befugnisnorm enthält. Auch eine faktische Behinderung stellt einen Grundrechtseingriff dar, wenn sie nicht nur geringfügig ist und die Ausübung des Versammlungsrechts durch den geschützten Personenkreis beeinträchtigt. Ein Eingriff liegt z.B. vor, wenn die Maßnahme Personen von der Teilnahme an Versammlungen abschreckt (...). Von einer faktischen Beeinträchtigung ist auch dann auszugehen, wenn sich die Versammlungsteilnehmer durch die Polizeipräsenz veranlasst sehen, ihre Meinungsfreiheit in der Versammlung nicht oder nicht in vollem Umfang auszuüben.

(...) Die Beurteilung der Polizeipräsenz muss deshalb von deren Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer ausgehen und nicht von dem von der Polizei beabsichtigten Zweck des Einsatzes, selbst wenn es der Polizei allein um den Schutz der Versammlung oder ?lediglich? um eine Beobachtung der Versammlung geht (...).

Andernfalls wäre der Schutz des Grundrechts von einer nach außen nicht ohne weiteres erkennbaren Willensrichtung der Polizei abhängig.