Hausordnung

Hausordnung vom 25.1.2024

Präambel
Diese Hausordnung gilt für alle Gruppen und Personen, die sich im Bereich des EineWeltHauses und seiner Außenanlagen aufhalten. Vom Trägerkreis (TK) EWH bevollmächtigte Personen sind berechtigt, die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren und bei Verstößen gegen Hausordnung, Satzung des EWH oder/und Nutzungsverträge vom Hausrecht Gebrauch zu machen bzw. weitere Schritte einzuleiten. Verstöße können vom Trägerkreis geahndet werden und Sanktionen nach sich ziehen (z. B. Verbot der Raumnutzung, Verbot des Konsums von Speisen und Getränken, etc.).

Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Gruppen und Personen, die sich im Bereich des EineWeltHauses und seiner Außenanlagen aufhalten. Vom Tk EWH bevollmächtigte Personen sind berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung, Satzung des EWH, bzw. Nutzungsverträge zu kontrollieren und bei Verstößen dagegen vom Hausrecht Gebrauch zu machen bzw. weitere Schritte einzuleiten (z. B. Verbot der Raumnutzung, Verbot des Konsums von Speisen und Getränken, o. ä.).

Öffnungszeiten
Das EWH ist grundsätzlich, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gaststätte LIMA, an jedem Tag der Woche von 9-23Uhr geöffnet. Zugang und Nutzung von buchungspflichtigen Räumen sind nur mit gültigem Raumnutzungsvertrag gestattet.

Rauchverbot
Im gesamten Haus gilt Rauchverbot.

Zutritt von Tieren
Grundsätzlich dürfen keine Tiere in das EWH und die dazugehörigen Außenanlagen mitgebracht werden. Ausnahmen müssen im Voraus schriftlich mit der Raumbuchung vereinbart werden.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Speisen und Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Raumbuchung ausgegeben und konsumiert werden. Warme Speisen sind grundsätzlich nur im Foyer (Vorraum zum großen Saal), im großen Saal und im Weltraum zugelassen.
Aus ökologischen Gründen sind im EWH nur Mehrwegverpackungen (z. B. Pfandflaschen) und Mehrweggeschirr erlaubt.

Sauberkeit und Müllentsorgung
Wir alle wünschen uns ein sauberes Haus. Bitte Verschmutzungen umgehend entfernen, ansonsten behält sich der Tk EWH vor, die Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen.
Der Tk EWH organisiert das Haus nach ökologischen Gesichtspunkten.
Bitte vermeiden, bzw. trennen Sie anfallenden Müll bestmöglich.
Sperrmüll und Abfälle aus Veranstaltungen und Festen müssen selbst entsorgt werden. Ansonsten werden die Kosten für die zusätzliche Müllentsorgung in Rechnung gestellt.

Raumausstattung
Kurzfristige Änderungen am Mobiliar (z.B. mehr Tische und Stühle), bitte mit der Raumbuchung oder dem Hausmeister abklären und nach der Veranstaltung, innerhalb der Buchungszeit wieder an seinen ursprünglichen Ort zurückzubringen.

Lärmbelästigung
Wir möchten unsere Nachbar*innen und Nutzer*innen des EWH möglichst wenig mit Lärm belasten. Daher bitten wir alle Nutzer*innen des Hauses Lärm zu vermeiden und insbesondere folgende Regeln einzuhalten:
Nach 22 Uhr Fenster und Türen geschlossen halten.
Nach 22 Uhr im Außenbereich keine lauten Gespräche, keine Getränke und keine Musik .

Parkplatz und Hoftor
Nutzer*innen des EWH haben kein Recht auf einen Parkplatz.
Ausnahmen im Voraus bitte mit der Raumbuchung abklären. (z. B.: Menschen mit Behinderung, Ein- und Ausladen)
Aus Sicherheitsgründen, das Hoftor nach dem Hinein- und Hinausfahren unbedingt wieder hinter sich absperren lassen (Hausmeister).

Sicherheitsbestimmungen
Die Zufahrt sowie die Standplätze für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Fahrzeuge, die den Rettungsweg versperren, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Fluchtwege und alle Türen zu Veranstaltungsräumen aus Brandschutzgründen unbedingt freihalten!

Anbringen und Auslage von (Informations-) Material
Generell gelten im ganzen EineWeltHaus folgende Regeln.
Plakate u. a. Material dürfen nur mit Genehmigung der Raumbuchung an hierfür vorgesehene Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Plakate brauchen einen Stempel der Raumbuchung. Der TK EWH behält sich vor, eine Auswahl zu treffen.
Ausstellungen im Foyer, Schilder und Plakate dürfen nicht überklebt oder abgenommen werden. Bei Beschädigungen sind die Verursacher*innen schadensersatzpflichtig.

Sach- sowie Personenbeschädigung und Haftung
Der Tk EWH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder bevollmächtigten Personen.
Nutzer*innen haften für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit sie nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Veranstalter*innen und Eltern müssen eine Beaufsichtigung der anwesenden Kinder sicherstellen und haften für diese.

München 09.08.2019
Geschäftsführung

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